Faq - Häufig gestellt Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Vermutlich werden Sie hier rasch die Lösung für Ihr Problem finden.
Das Rauchabzugsrohr bzw. das Rauchableitungssystem ist jenes System, das die bei der Verbrennung entstehenden Rauchgase an den Außenbereich des Hauses abgibt. Es besteht aus drei Teilen: dem Anschluss oder Rauchkanal (Kanal oder Verbindungselement zwischen Ofen - oder Kamin - und Rauchabzugsrohr); dem Kaminrohr oder Rauchabzugsrohr (das ist der vertikale Teil); dem Schornstein, der das Ende des Rauchabzugsrohrs bildet.
Vor der Installation eines Ofens oder Kamins muss immer die Machbarkeit - also die Kompatibilität mit dem bestehenden System - und das Vorhandensein von etwaigen bürokratischen Einschränkungen geprüft werden. Der Installateur muss anschließend die Eignung des Raums, in dem die Anlage installiert werden soll, und das Vorhandensein bereits installierter Geräte (auch wenn sie mit unterschiedlichen Brennstoffen betrieben werden) überprüfen, um sicherzustellen, dass die Installation zulässig ist. Es muss auch sichergestellt werden, dass die Position des Geräts im Aufstellungsraum die grundlegenden Tätigkeiten zu Brennstoffzufuhr, Wartung und Beseitigung der Asche gestattet. Die Eignung des Rauchabzugssystems, sofern bereits vorhanden, ist ebenfalls von grundlegender Bedeutung, und es muss abgeklärt werden, ob es notwendig ist, Leitungen in die Rauchabzugsrohre einzusetzen und dadurch für ihre Sanierung oder Rückgewinnung zu sorgen. Bei den Geräten, die für die Herstellung der Rauchabzugsanlage verwendet werden, muss die spezifische Bestimmung mit den Eigenschaften des zu installierenden Ofens oder Kamins vereinbar sein. Wir erinnern daran, dass der Installateur nach der Installation gemäß den Vorschriften eine Konformitätserklärung des Systems ausstellen muss, die eine Bedienungs- und Wartungsanleitung für den Ofen oder Kamin, eine Fotokopie oder ein ausgedrucktes Foto des Kennschilds des Kamins und das Anlagenbuch enthalten muss.
In Bezug auf die Häufigkeit der Durchführung der Wartungstätigkeiten der Heizungsanlage, sieht die Norm UNI 10683 Folgendes vor: „Die Wartung der Heizungsanlage muss regelmäßig und entsprechend der Betriebs- und Wartungsanleitung Ihres Ofens oder Kamins sowie unter Beachtung der gesetzlichen und/oder örtlichen Vorschriften durchgeführt werden.“ Für die Reinigung des Rauchkanals und des Schornsteins muss die Rußbeseitigung gemäß den Angaben der Norm UNI 10847 vorgenommen werden.
Die Isolierung der Rauchabzugsleitungen ist notwendig, da dadurch plötzliche Temperaturabfälle der Rauchgase vermieden werden und der Ausstoß gefördert wird. Die meisten der heute im Umlauf befindlichen Rauchabzugsrohre sind bereits ausreichend isoliert.
Wenn es bei Holzgeräten auf Grund eines überdimensionierten Rauchabzugsrohrs zu einem übermäßigen Zug kommt, ist dies an sehr hohen und sehr lebhaften Flammen und einer raschen Verbrennung, bei der die Holzfüllungen in kurzer Zeit verbraucht werden, erkennbar. Natürlich besteht die beste Lösung zur Behebung dieses Problems darin, das Rauchabzugsrohr normgerecht zu gestalten und es wie in der Bedienungsanleitung des Ofens oder Kamins zu dimensionieren, aber dies ist leider nicht immer möglich. Zum Glück gibt es andere Möglichkeiten, mit denen die Situation meist behoben werden kann:
- Wenn die Anlage über einen Anschluss mit Rauchgasschieber verfügt, kann dieser vollständig geschlossen oder gedrosselt werden, wodurch die Verbrennung verlangsamt wird.
- Außerdem können auch die Primär- und Sekundärluftschieber betätigt werden, wodurch die Zufuhr von Verbrennungsluft in den Heizeinsatz verringert wird.
Die Norm UNI 10683 sieht Folgendes vor: „Kollektive Rauchabzugsrohre sind nicht zulässig, ebenso wenig wie die Einleitung der Rauchgase in denselben Schornstein oder Kanal zur Ableitung der Rauchgase von Dunstabzugshauben über Kochgeräten jeglicher Art bzw. in Ableitungen von anderen Wärmeerzeugern.“
Die Herstellung eines Systems, das aus einem Kamin und einem Kochherd mit einer einzigen Ableitungsstelle zum Schornstein besteht, für den der Hersteller die baulichen Merkmale für den Anschluss der Rauchkanäle angeben muss, ist hingegen zulässig.
Es ist verpflichtend vorgeschrieben und von der Norm UNI 10683 vorgesehen, dass jeder Ofen oder Kamin sachgemäß an ein System zur Ableitung der Rauchgase angeschlossen wird, das eine angemessene Verteilung der Verbrennungsprodukte in die Atmosphäre gewährleistet.
Die Verbrennungsprodukte müssen über das Dach abgeleitet werden. Die direkte Ableitung über die Wand oder in geschlossene Räume, auch wenn sie nach oben geöffnet sind, ist verboten. Die Komponenten der Systeme zur Ableitung der Verbrennungsprodukte müssen für die speziellen Betriebsbedingungen geeignet sein und mit den entsprechenden Normen übereinstimmen. Bez. Norm UNI 10683